Unser Schulerhalter ist die

Die Schulerhaltung umfasst

  • die Bereitstellung, die Instandhaltung und den Betrieb des Schulgebäudes und der übrigen Schulliegenschaften
  • die Anschaffung und Instandhaltung der Einrichtung und Lehrmittel
  • die Bezahlung des sonstigen Sachaufwandes
  • die Beistellung des zur Betreuung des Schulgebäudes und der übrigen Schulliegenschaften allenfalls erforderlichen Nichtlehrerpersonals (z.B. Schulwarte und Reinigungspersonal)
  • bei ganztägig geführten Schulen auch die Vorsorge für die Verpflegung und die Beistellung der für den Betreuungsteil erforderlichen Lehrer/innen und Betreuer/innen.